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Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter Die „Viking Vereinsförderung“ wird angeboten von der Office Depot International B.V., Columbusweg 33, 5928 LA Venlo, Niederlande (im Folgenden: Office Depot).

Office Depot zieht zur operativen Abwicklung der „Viking Vereinsförderung“ die MyFavorito GmbH, Walkmühlstrasse 1a, 99084 Erfurt, hinzu.

2. Kampagnenbeschreibung Die „Viking Vereinsförderung“ ist eine Sponsoring-Kampagne für den Vereinssport in der Bundesrepublik Deutschland. Prämienberechtigte Vereine können über Bestellungen bei Viking und über Bestellungen gewonnener Partnerunternehmen, Sponsoren und Förderer Prämienzahlungen erlösen, die vom Wert und der Art der jeweiligen Bestellungen abhängen. Detaillierte Informationen zu Prämien und ihrer Auszahlung finden sich im weiteren Verlauf dieser Teilnahmebedingungen.

Die „Viking Vereinsförderung“ startet am 11.05.2020 und läuft bis auf Widerruf durch den Veranstalter Office Depot.

3. Prämienberechtigte Prämienberechtigt im Rahmen der „Viking Vereinsförderung“ ist jeder Amateur Sportverein, der in der Bundesrepublik Deutschland im Vereinsregister als Sportverein eingetragen ist und bei einem Landessportverband mit einer Sportvereinskennziffer geführt wird (im Folgenden: „Verein“).

4. Teilnahmeberechtigte und Voraussetzungen fuer die Teilnahme Voraussetzung für die Teilnahme an der „Viking Vereinsförderung“ ist ein Viking-Geschäftskunden-Konto. Teilnahmeberechtigt an der „Viking Vereinsförderung“ ist jeder Kunde mit einem Viking-Geschäftskunden-Konto, insbesondere Vereine im Sinne des Ziffer 3 dieser Teilnahmebedingungen und ihre Partnerunternehmen, Sponsoren und Förderer (im Folgenden: „Unternehmen“).

Weitere Voraussetzung für die Teilnahme ist die Registrierung für die „Viking Vereinsförderung“ über die Website viking.de (Details zur Durchführung der Registrierung finden Sie unter viking.de/vfuerv).

Office Depot behält sich vor, Kunden unter bestimmten Umständen von der Teilnahme an der „Viking Vereinsförderung“ auszuschließen. Nähere Informationen dazu finden Sie in Artikel 8 dieser Teilnahmebedingungen („Ausschluss von Teilnehmern).

5. Prämien Die Teilnehmer an der „Viking Vereinsförderung“ generieren nach erfolgreicher Registrierung mit jeder Bestellung Geldprämien, welche an den jeweils in der Registrierung angegebenen zu begünstigenden Verein ausgeschüttet werden. Dabei können drei unterschiedliche Arten von Prämien generiert werden, die jeweils bestimmten Bedingungen unterliegen:

Willkommensprämie:

Die Willkommensprämie erhalten Vereine, die sich für die „Viking Vereinsförderung“ registriert haben und eine Erstbestellung mit einem Netto-Bestellwert von mindestens 49,00 Euro aufgegeben haben. Sobald diese Erstbestellung erfolgreich abgerechnet wurde, erhält der Verein die Willkommensprämie i.H.v. 50,00 Euro als Auszahlung auf sein Vereinskonto.

Voraussetzung für die Berechtigung zum Erhalt der Willkomensprämie ist weiterhin, dass der Verein seine Erstbestellung als ein Neukunde bei Office Depot durchführt. Das heißt, dass der Verein vor der Erstbestellung keine Bestellung über ein eigenes Geschäftskunden-Konto bei einer der zu Office Depot gehörigen Gesellschaften durchgeführt hat. Eine Neuregistrierung bspw. unter anderem Namen ist nicht gestattet und berechtigt Office Depot, den Verein von der weiteren Teilnahme an der „Viking Vereinsförderung“ auszuschließen (s. Artikel 8, „Ausschluss von Teilnehmern“).

Neukundenprämie:

Die Neukundenprämie wird für die Erstbestellung jedes durch einen Verein erfolgreich gewonnenen Unternehmens an die Vereine ausgezahlt. Damit ein Unternehmen als durch einen Verein erfolgreich gewonnen gilt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Das Unternehmen erstellt ein neues Viking-Geschäftskunden-Konto
  2. Das Unternehmen registriert sich unter Angabe eines zu begünstigenden Vereins („Lieblingsverein“) für die „Viking Vereinsförderung“
  3. Das Unternehmen gibt eine Erstbestellung mit einem Netto-Bestellwert von mindestens 49,00 Euro auf.

Sobald die Erstbestellung erfolgreich abgerechnet wurde, erhält der zu begünstigende Verein die Neukundenprämie i.H.v. 50,00 Euro als Auszahlung auf sein Vereinskonto.

Voraussetzung für die Auszahlung der Neukundenprämie ist weiterhin, dass ein gewonnenes Unternehmen seine Erstbestellung als ein Neukunde bei Office Depot durchführt. Das heisst, dass das Unternehmen vor der Erstbestellung keine Bestellung über ein eigenes Geschäftskunden-Konto bei einer der zu Office Depot gehörigen Gesellschaften durchgeführt hat. Eine Neuregistrierung eines Unternehmens bspw. unter einem anderen Namen ist nicht gestattet und berechtigt Office Depot, das Unternehmen von der weiteren Teilnahme an der „Viking Vereinsförderung“ auszuschließen (s. Artikel 8, „Ausschluss von Teilnehmern“).

Umsatzbedingte Prämien:

Umsatzbedingte Prämien werden über jede Bestellung generiert, die ein Verein oder ein Unternehmen im Rahmen der „Viking Vereinsförderung“ aufgibt. Vereine und Unternehmen müssen dazu über ein Viking-Geschäftskunden-Konto verfügen und sich erfolgreich unter Angabe eines zu begünstigenden Vereins bei der „Viking Vereinsförderung“ registriert haben.

Die umsatzbedingte Prämie ist abhängig vom Netto-Bestellwert aller Bestellungen, die von Vereinen oder Unternehmen für jeweils einen zu begünstigenden Verein bei Viking aufgegeben werden. Für jede dieser Bestellungen erhält der zu begünstigende Verein eine Prämie i.H.v. 3,00% des jeweiligen Netto-Bestellwerts der Bestellungen als Auszahlung auf sein Vereinskonto.

Für alle drei Prämienarten gilt, dass nur tatsächlich durch Office Depot vereinnahmte Umsätze für die Ermittlung der jeweiligen Netto-Bestellwerte maßgeblich sind.

Darüber hinaus sind von den Netto-Bestellwerten retournierte oder stornierte Bestellungen ausgeschlossen. Ebenso behält sich Office Depot vor, bestimmte Artikel als preisgebunden zu definieren und ebenfalls aus den Netto-Bestellwerten auszuschließen.

6. Auszahlung von Prämien Die Auszahlung von im Rahmen der „Viking Vereinsförderung“ generierten Prämien an die jeweils begünstigten Vereine erfolgt ausschließlich per SEPA-Banküberweisung auf das jeweilige Vereinskonto. Andere Verfahren zur Auszahlung der Prämien werden nicht angeboten.

Die Auszahlung wird durchgeführt durch die MyFavorito GmbH. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Hinterlegung einer Bankverbindung durch den jeweils zu begünstigenden Verein bei der MyFavorito GmbH. Dafür ist die Erstellung eines Vereins-Accounts bei der MyFavorito GmbH notwendig. Dieser kann bei Bedarf unter myfavorito.com angelegt werden.

Die Auszahlung von Prämien erfolgt üblicherweise nach Ablauf der Retourenfrist und einer zusätzlichen Bearbeitungsfrist, mithin ca. 8-9 Wochen nach Aufgabe der jeweiligen Bestellungen.

Sofern Prämien für einen Verein zur Auszahlung erfasst sind, aber noch keine Bankverbindung für diesen Verein bei der MyFavorito GmbH hinterlegt ist, wird die MyFavorito GmbH den jeweiligen Verein über diesen Zustand unterrichten.

Die MyFavorito GmbH wird Überweisungen ab einem Prämiengesamtwert von 10,00 Euro an den jeweils prämienberechtigten Verein sofort ausführen. Sollten für einen Verein Prämien mit einem Gesamtwert von unter 10,00 Euro hinterlegt sein, so werden diese spätestens 2 Monate nach ihrer Hinterlegung ungeachtet ihres Gesamtwerts an den jeweiligen prämienberechtigten Verein ausgezahlt. Sollte sie Auszahlung einer hinterlegten Prämie nicht möglich sein – bspw. weil auch nach wiederholter Aufforderung kein Vereinskonto zur Überweisung angegeben wurde – bleibt es Office Depot überlassen, im Einzelfall zu entscheiden, wie mit der Prämienzahlung weiter verfahren wird.

7. Rechnung Eine Rechnung zu ausgezahlten Prämien wird nicht erstellt.

Prämienberechtigte Vereine können die Gesamthöhe ihrer Prämienzahlungen jederzeit in ihrem MyFavorito-Account nachvollziehen.

8. Ausschluss von Teilnehmern Office Depot behält sich das Recht vor, Teilnehmer an der „Viking Vereinsförderung“, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an der „Viking Vereinsförderung“ auszuschließen.

Gleiches gilt für Teilnehmer, die durch Verherrlichung von Gewalt, Rassismus, Beleidigungen oder sonstigem anstößigen Verhalten auffällig geworden sind.

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Prämien nachträglich aberkannt oder bereits ausgezahlte Prämien auf Kosten des ausgeschlossenen Teilnehmers zurückgefordert werden.

Office Depot bleibt es vorbehalten, Teilnehmer der „Viking Vereinsförderung“ bei Verdacht auf Bestehen eines Ausschlussgrundes zu einer Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb einer von Office Depot gesetzten Frist, behält sich Office Depot vor, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der „Viking Vereinsförderung“ auszuschließen.

Alle Angaben in diesem Artikel gelten in gleichem Maße für Vereine wie auch für Unternehmen.

9. Abmeldung von der „Viking Vereinsförderung“ Registrierte Vereine und Unternehmen können sich jederzeit kostenlos von der „Viking Vereinsförderung“ abmelden. Die Abmeldung kann im Viking-Geschäftskunden-Konto unter dem Menüpunkt „Viking Vereinsförderung“ durchgeführt werden.

Zeitpunkt der Abmeldung werden durch Bestellungen der abgemeldeten Vereine und Unternehmen keine Prämien im Rahmen der „Viking Vereinsförderung“ mehr generiert.

Alle bis zum Zeitpunkt der Abmeldung generierten Prämien bleiben erhalten und werden dem zu begünstigenden Verein auf Grundlage der in diesen Teilnahmebedingungen hinterlegten Bedingungen auf das Vereinskonto überwiesen.

Eine Neuanmeldung zur „Viking Vereinsförderung“ nach einmal erfolgter Abmeldung ist nicht möglich.

10. Datenschutz Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Office Depot. Diese finden Sie unter viking.de/de/datenschutz.

11. Haftung Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Parteien beruhen, haften Office Depot und Vereine und Unternehmen als Teilnehmer der „Viking Vereinsförderung“ (nachstehend zusammen als „Parteien“ bezeichnet) einander unbeschränkt.

Bei sonstigen Haftungsansprüchen haften die Parteien nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

Für einfache Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haften die Parteien nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung zur Erreichung des Zwecks dieser Teilnahmebedingungen von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung beider Parteien für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit der Schaden auf einfacher Fahrlässigkeit beruht. Der Haftungsausschluss greift nicht, sofern der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung einer Partei oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

Vereine und Unternehmen als Teilnehmer der „Viking Vereinsförderung“ stellen Office Depot von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese gegen Office Depot Schadenersatzansprüche geltend machen, die aus Anlass eines Schadenfalles geltend gemacht werden, für die Vereine und Unternehmen als Teilnehmer der „Viking Vereinsförderung“ oder die von ihnen eingesetzten gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Ausführung oder bei Gelegenheit der Tätigkeit verantwortlich sind. Vereine und Unternehmen als Teilnehmer an der „Viking Vereinsförderung“ verzichten gegenüber Office Depot auf die Möglichkeit der Exkulpation nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB und lassen sich das Verschulden von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Verhältnis zu ihnen als eigenes Verschulden zurechnen.

12. Änderung/Einstellung der Kampagne „Viking Vereinsförderung“ Office Depot behält sich das Recht vor, die Kampagne „Viking Vereinsförderung“ jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder einzustellen.

Office Depot ist insbesondere berechtigt, die Kampagne „Viking Vereinsförderung“ zu ändern oder einzustellen, wenn folgende Gründe vorliegen:

  • Der Versuch oder die Durchführung von Missbrauch oder Manipulation
  • Die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung ist nicht mehr gegeben, dies insbesondere aufgrund von Ausfällen bei Hard- oder Software, bei Programmfehlern, bei nicht autorisiertem Eingreifen von Dritten oder bei mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen

13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln Sollte eine Klausel dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

14. Ansprechpartner für Rückfragen Für alle Rückfragen zu Ihren Bestellungen bei Viking nutzen Sie bitte die Kontaktkanäle auf https://www.viking.de/de/kundenservice/kontakt

Für alle Rückfragen zur „Viking Vereinsförderung“ nutzen Sie bitte die Kontaktkanäle, die auf der Website zur „Viking Vereinsförderung“ – https://viking.de/vfuerv – angegeben sind.

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